Mutter-Kind-Kur mit der TK: Antrag, Kosten und freie Klinikwahl
Matti Lorenzen
Mitgründer von Kurklinikfinder
Du bist bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert und merkst, dass dir der Alltag über den Kopf wächst? Dann ist eine Mutter-Kind-Kur (oder Vater-Kind-Kur) eine gesetzliche Leistung, auf die du bei medizinischer Notwendigkeit einen Anspruch hast. Und wichtig zu wissen: Dank Wunsch- und Wahlrecht kannst du dir deine Klinik in den allermeisten Fällen selbst aussuchen – die TK schreibt dir kein bestimmtes Haus vor.
Zahlt die TK die Mutter-Kind-Kur?
Ja. Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kuren sind eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen – als medizinische Vorsorge nach § 24 SGB V oder als Rehabilitation nach § 41 SGB V. Die Kur dauert in der Regel drei Wochen (21 Tage).
Ein Punkt, den die TK ausdrücklich klarstellt und der viele Eltern erleichtert: Während der Kur giltst du als arbeitsunfähig – du musst dafür also keinen Urlaub nehmen.
Was kostet mich die Kur bei der TK?
- Zuzahlung: 10 Euro pro Kalendertag für Versicherte ab 18 Jahren – bei drei Wochen rund 220 Euro. Alle übrigen Kosten trägt die TK.
- Kinder zahlen nichts, und wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt ebenfalls nichts.
- Fahrkosten: An den Fahrkosten zur stationären Vorsorgekur beteiligt sich die TK.
So läuft der Antrag bei der TK
- Arzttermin: Deine Hausärztin oder dein Hausarzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit und füllt den ärztlichen Teil aus.
- Antrag ausfüllen: Die Antragsunterlagen bekommst du von der TK. Eine Besonderheit: Weil die TK individuelle Angaben benötigt, gibt es den Kurantrag nicht als Online-Formular.
- Per Post einreichen: Den ausgefüllten Antrag schickst du an: Techniker Krankenkasse, 20904 Hamburg. Bei Fragen hilft die TK auch telefonisch weiter.
- Wunschklinik angeben: Nenne am besten schon im Antrag die Klinik, in die du möchtest.
Eine allgemeine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Tipps zur Begründung findest du in unserem Ratgeber „Kur beantragen: so klappt es stressfrei".
Das Wichtigste: Du wählst die Klinik – nicht die Kasse
Das Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) gilt auch bei der TK: Berechtigten Wünschen der Versicherten soll die Kasse entsprechen. Hat deine Wunschklinik einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen – das trifft auf praktisch alle Mutter-Kind-Kurkliniken in unserem Verzeichnis zu – und passt sie zu deinen Beschwerden, steht deiner Wahl in den allermeisten Fällen nichts im Weg.
Nenne deine Wunschklinik deshalb direkt im Antrag und begründe kurz, warum sie passt: etwa wegen des Indikations-Schwerpunkts, des Reizklimas an Nord- oder Ostsee oder der Altersgruppen der Kinderbetreuung.
Antrag abgelehnt? Widerspruch lohnt sich
Auch bei der TK wird ein Antrag im ersten Anlauf manchmal abgelehnt. Das ist kein endgültiges Nein: Innerhalb eines Monats kannst du Widerspruch einlegen – häufig mit Erfolg. Wie das geht, zeigt unser Ratgeber „Mutter-Kind-Kur abgelehnt? So legst du erfolgreich Widerspruch ein".
Häufige Fragen zur Mutter-Kind-Kur mit der TK
Kann ich als TK-Versicherte jede Klinik wählen?
In den allermeisten Fällen ja. Dank Wunsch- und Wahlrecht kannst du aus praktisch allen Kurkliniken mit Versorgungsvertrag wählen. Nenne deine Wunschklinik am besten schon im Antrag.
Muss ich für die Kur Urlaub nehmen?
Nein. Während der Mutter-Kind-Kur giltst du als arbeitsunfähig – dein Urlaubskonto bleibt unberührt.
Was zahle ich selbst?
Die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag (ca. 220 Euro für drei Wochen). Kinder zahlen nichts; eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich.
Kann ich den TK-Kurantrag online stellen?
Nein – die TK bietet den Kurantrag bewusst nicht online an, weil individuelle Angaben nötig sind. Du reichst ihn per Post ein (Techniker Krankenkasse, 20904 Hamburg).
Finde jetzt deine Wunschklinik
Das Wunsch- und Wahlrecht ist nur so viel wert wie die Klinik, die du kennst. Auf Kurklinikfinder vergleichst du alle Kurkliniken nach Region, Indikation und Alter deiner Kinder – kostenlos und unabhängig. Unsicher, welche zu euch passt? Unsere kostenlose Familien-Vermittlung hilft dir persönlich weiter.
Bei einer anderen Kasse versichert? Hier findest du die passenden Ratgeber: AOK · Barmer · DAK-Gesundheit · IKK classic
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Anspruch, Zuzahlung und Klinikwahl gibt dir die TK.
Quellen
Über den Autor
Matti Lorenzen
Matti Lorenzen ist Mitgründer von Kurklinikfinder und recherchiert seit Jahren Mutter-Kind-, Vater-Kind- und Mütterkurkliniken in Deutschland. Ziel: Familien unabhängig und verständlich zur passenden Kur zu verhelfen.
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