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Mutter-Kind-Kur mit der Barmer: Antrag, Kosten und freie Klinikwahl

ML

Matti Lorenzen

Mitgründer von Kurklinikfinder

Du bist bei der Barmer versichert, erschöpft und denkst über eine Mutter-Kind-Kur (oder Vater-Kind-Kur) nach? Die Barmer übernimmt die Kur als gesetzliche Leistung – und bei der Klinikwahl hast du dank Wunsch- und Wahlrecht ein gewichtiges Wort mitzureden. Die Barmer selbst sagt ausdrücklich, dass sie bei der Auswahl der Klinik berechtigte Wünsche berücksichtigt.

Zahlt die Barmer die Mutter-Kind-Kur?

Ja. Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kuren sind eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen – als medizinische Vorsorge nach § 24 SGB V oder als Rehabilitation nach § 41 SGB V. Die Kur wird stationär durchgeführt und dauert in der Regel drei Wochen.

Was kostet mich die Kur bei der Barmer?

  • Zuzahlung: 10 Euro pro Tag für Versicherte ab 18 Jahren – bei drei Wochen rund 220 Euro. Alle übrigen Kosten trägt die Barmer.
  • Kinder zahlen nichts, und eine Befreiung von der Zuzahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Fahrkosten: Die Barmer erstattet die Fahrkosten in Höhe öffentlicher Verkehrsmittel, abzüglich eines gesetzlichen Eigenanteils von maximal 10 Euro je Fahrt.

So läuft der Antrag bei der Barmer

  1. Arzttermin: Deine Hausärztin oder dein Hausarzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit.
  2. Antrag einreichen: Die Unterlagen bekommst du bei der Barmer – online über den Bereich „Anträge & Bescheinigungen" oder in der Geschäftsstelle.
  3. Persönliche Beratung: Eine Besonderheit bei der Barmer: Nach dem Antrag meldet sich ein Mitarbeiter bei dir und bespricht mit dir, welche Klinik infrage kommt. Genau hier bringst du deine Wunschklinik ins Spiel.
  4. Termin abstimmen: Nach der Bewilligung stimmst du den Aufnahmetermin mit der Klinik ab.

Eine allgemeine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Tipps zur Begründung findest du in unserem Ratgeber „Kur beantragen: so klappt es stressfrei".

Das Wichtigste: Deine Wunschklinik zählt

Das Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) gilt auch bei der Barmer – und sie bekennt sich selbst dazu, berechtigte Wünsche zu berücksichtigen. Hat deine Wunschklinik einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (das trifft auf praktisch alle Mutter-Kind-Kurkliniken in unserem Verzeichnis zu) und passt sie zu deinen Beschwerden, steht deiner Wahl in den allermeisten Fällen nichts im Weg.

Geh deshalb vorbereitet in das Beratungsgespräch: Nenne deine Wunschklinik konkret und begründe kurz, warum sie passt – etwa wegen des Indikations-Schwerpunkts, des Reizklimas oder der Altersgruppen der Kinderbetreuung.

Antrag abgelehnt? Widerspruch lohnt sich

Auch Barmer-Anträge werden im ersten Anlauf manchmal abgelehnt. Das ist kein endgültiges Nein: Innerhalb eines Monats kannst du Widerspruch einlegen – häufig mit Erfolg. Wie das geht, zeigt unser Ratgeber „Mutter-Kind-Kur abgelehnt? So legst du erfolgreich Widerspruch ein".

Häufige Fragen zur Mutter-Kind-Kur mit der Barmer

Kann ich als Barmer-Versicherte meine Klinik selbst wählen?

In den allermeisten Fällen ja. Die Barmer bespricht die Klinikwahl persönlich mit dir und berücksichtigt berechtigte Wünsche. Am stärksten ist deine Position, wenn du mit einer konkreten, gut begründeten Wunschklinik ins Gespräch gehst.

Was zahle ich selbst?

Die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag (ca. 220 Euro für drei Wochen). Kinder zahlen nichts; eine Befreiung ist möglich. Fahrkosten werden in Höhe öffentlicher Verkehrsmittel erstattet.

Wie lange dauert eine Mutter-Kind-Kur?

In der Regel drei Wochen, stationär mit deinem Kind bzw. deinen Kindern.

Finde jetzt deine Wunschklinik

Das Wunsch- und Wahlrecht ist nur so viel wert wie die Klinik, die du kennst. Auf Kurklinikfinder vergleichst du alle Kurkliniken nach Region, Indikation und Alter deiner Kinder – kostenlos und unabhängig. Unsicher, welche zu euch passt? Unsere kostenlose Familien-Vermittlung hilft dir persönlich weiter.

Bei einer anderen Kasse versichert? Hier findest du die passenden Ratgeber: AOK · TK · DAK-Gesundheit · IKK classic

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Anspruch, Zuzahlung und Klinikwahl gibt dir die Barmer.

Über den Autor

Matti Lorenzen

Matti Lorenzen ist Mitgründer von Kurklinikfinder und recherchiert seit Jahren Mutter-Kind-, Vater-Kind- und Mütterkurkliniken in Deutschland. Ziel: Familien unabhängig und verständlich zur passenden Kur zu verhelfen.

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