Mutter-Kind-Kur mit der DAK-Gesundheit: Antrag, Kosten und freie Klinikwahl
Matti Lorenzen
Mitgründer von Kurklinikfinder
Du bist bei der DAK-Gesundheit versichert und der Alltag mit Familie, Beruf oder Pflege laugt dich aus? Dann ist eine Mutter-Kind-Kur (oder Vater-Kind-Kur) eine gesetzliche Leistung, auf die du bei medizinischer Notwendigkeit Anspruch hast. Und auch hier gilt: Dank Wunsch- und Wahlrecht bestimmst du die Klinik mit – bei der DAK kannst du sogar bis zu drei Wunschkliniken angeben.
Zahlt die DAK die Mutter-Kind-Kur?
Ja. Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kuren sind eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen – als medizinische Vorsorge nach § 24 SGB V oder als Rehabilitation nach § 41 SGB V. Die DAK übernimmt die Kosten insbesondere, wenn du mehrfach belastet bist (Beruf, Familie, Pflege), alleinerziehend bist, dich in einer Trennungssituation befindest oder psychisch belastet bist. Die letzte Kur sollte in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegen.
Was kostet mich die Kur bei der DAK?
- Zuzahlung: die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für Erwachsene – bei drei Wochen rund 220 Euro. Alle übrigen Kosten trägt die DAK.
- Kinder zahlen nichts, und wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt ebenfalls nichts.
So läuft der Antrag bei der DAK
Der Weg bei der DAK ist angenehm direkt:
- Arzttermin: Du besprichst deine Situation mit deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt.
- Praxis reicht ein: Die Arztpraxis füllt den Antrag aus und schickt ihn direkt an die DAK-Gesundheit.
- Wunschkliniken nennen: Gib deinen Klinikwunsch am besten gleich mit dem Antrag an – die DAK akzeptiert bis zu drei bevorzugte Kliniken. Begründe kurz, warum sie zu deinen Beschwerden passen.
- Bewilligung abwarten: Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 4 Wochen (mit Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bis zu 5 Wochen). Danach stimmst du den Termin mit der Klinik ab.
Eine allgemeine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Tipps zur Begründung findest du in unserem Ratgeber „Kur beantragen: so klappt es stressfrei".
Das Wichtigste: Du wählst die Klinik – nicht die Kasse
Das Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) gilt auch bei der DAK: Berechtigten Wünschen soll die Kasse entsprechen. Deine Wunschklinik sollte medizinisch zu deinen Beschwerden passen und einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen haben – das trifft auf praktisch alle Mutter-Kind-Kurkliniken in unserem Verzeichnis zu. Die Möglichkeit, bis zu drei Kliniken zu nennen, ist dabei ein Vorteil: Du erhöhst die Chance, dass eine deiner Wunschkliniken zeitnah einen Platz frei hat.
Antrag abgelehnt? Widerspruch lohnt sich
Auch DAK-Anträge werden im ersten Anlauf manchmal abgelehnt. Das ist kein endgültiges Nein: Innerhalb eines Monats kannst du Widerspruch einlegen – häufig mit Erfolg. Wie das geht, zeigt unser Ratgeber „Mutter-Kind-Kur abgelehnt? So legst du erfolgreich Widerspruch ein".
Häufige Fragen zur Mutter-Kind-Kur mit der DAK
Wie viele Wunschkliniken kann ich bei der DAK angeben?
Bis zu drei. Nenne sie am besten direkt mit dem Antrag und begründe kurz, warum sie zu deinen Beschwerden passen.
Wer stellt den Antrag bei der DAK?
Deine Arztpraxis füllt den Antrag aus und schickt ihn direkt an die DAK-Gesundheit. Du musst dich um den Versand nicht selbst kümmern.
Wie lange dauert die Bewilligung?
In der Regel 3 bis 4 Wochen; wird der Medizinische Dienst eingeschaltet, bis zu 5 Wochen.
Was zahle ich selbst?
Die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag (ca. 220 Euro für drei Wochen). Kinder zahlen nichts; eine Befreiung ist möglich.
Finde jetzt deine Wunschkliniken
Drei Wunschkliniken angeben zu dürfen bringt nur etwas, wenn du drei gute kennst. Auf Kurklinikfinder vergleichst du alle Kurkliniken nach Region, Indikation und Alter deiner Kinder – kostenlos und unabhängig. Unsicher, welche zu euch passen? Unsere kostenlose Familien-Vermittlung hilft dir persönlich weiter.
Bei einer anderen Kasse versichert? Hier findest du die passenden Ratgeber: AOK · TK · Barmer · IKK classic
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Anspruch, Zuzahlung und Klinikwahl gibt dir die DAK-Gesundheit.
Quellen
Über den Autor
Matti Lorenzen
Matti Lorenzen ist Mitgründer von Kurklinikfinder und recherchiert seit Jahren Mutter-Kind-, Vater-Kind- und Mütterkurkliniken in Deutschland. Ziel: Familien unabhängig und verständlich zur passenden Kur zu verhelfen.
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