Mutter-Kind-Kur mit der IKK classic: Antrag, Kosten und freie Klinikwahl
Matti Lorenzen
Mitgründer von Kurklinikfinder
Du bist bei der IKK classic versichert und brauchst dringend eine Auszeit für deine Gesundheit? Dann ist eine Mutter-Kind-Kur (oder Vater-Kind-Kur) eine gesetzliche Leistung, auf die du bei medizinischer Notwendigkeit Anspruch hast. Die IKK classic unterstützt dich bei der Kliniksuche – aber auch hier gilt das Wunsch- und Wahlrecht: Du kannst und solltest deine Wunschklinik selbst benennen.
Zahlt die IKK classic die Mutter-Kind-Kur?
Ja. Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kuren sind eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen – als medizinische Vorsorge nach § 24 SGB V oder als Rehabilitation nach § 41 SGB V. Die Kur dauert in der Regel drei Wochen und wird stationär mit deinem Kind bzw. deinen Kindern durchgeführt.
Was kostet mich die Kur bei der IKK classic?
- Zuzahlung: 10 Euro pro Tag für Erwachsene – bei drei Wochen rund 220 Euro. Alle übrigen Kosten trägt die IKK classic.
- Kinder unter 18 zahlen nichts, ebenso Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind.
- Fahrkosten: Hier trägst du eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten – mindestens 5, höchstens 10 Euro je Fahrt und Person.
So läuft der Antrag bei der IKK classic
Bei der IKK classic läuft der Antrag über amtliche Formulare aus deiner Arztpraxis:
- Arzttermin: Deine Ärztin oder dein Arzt stellt die Verordnung auf dem Formular Muster 61 (Teil B–E) aus.
- Attest fürs Kind: Soll dein Kind selbst behandelt werden (nicht nur als Begleitkind mitfahren), braucht es zusätzlich das ärztliche Attest Muster 65 vom Kinderarzt.
- Einreichen und Wunschklinik nennen: Die Unterlagen gehen an die IKK classic. Nenne dabei direkt deine Wunschklinik mit kurzer Begründung.
- Bewilligung und Klinikwahl: Nach der Bewilligung erhältst du ein Klinikangebot, aus dem du wählen kannst. Je konkreter dein Wunsch von Anfang an ist, desto wahrscheinlicher taucht deine Wunschklinik darin auf.
Eine allgemeine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Tipps zur Begründung findest du in unserem Ratgeber „Kur beantragen: so klappt es stressfrei".
Das Wichtigste: Deine Wunschklinik zählt
Auch wenn die IKK classic dir Kliniken vorschlägt: Das Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) gilt für alle gesetzlich Versicherten. Berechtigten Wünschen soll die Kasse entsprechen. Hat deine Wunschklinik einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (das trifft auf praktisch alle Mutter-Kind-Kurkliniken in unserem Verzeichnis zu) und passt sie zu deinen Beschwerden, stehen die Chancen sehr gut. Nenne sie deshalb früh, konkret und mit Begründung – nicht erst, wenn das Klinikangebot der Kasse kommt.
Antrag abgelehnt? Widerspruch lohnt sich
Auch IKK-Anträge werden im ersten Anlauf manchmal abgelehnt. Das ist kein endgültiges Nein: Innerhalb eines Monats kannst du Widerspruch einlegen – häufig mit Erfolg. Wie das geht, zeigt unser Ratgeber „Mutter-Kind-Kur abgelehnt? So legst du erfolgreich Widerspruch ein".
Häufige Fragen zur Mutter-Kind-Kur mit der IKK classic
Welche Formulare brauche ich bei der IKK classic?
Deine Arztpraxis stellt die Verordnung auf Muster 61 (Teil B–E) aus. Soll dein Kind mitbehandelt werden, kommt das ärztliche Attest Muster 65 vom Kinderarzt dazu.
Kann ich meine Klinik selbst wählen?
Ja – nenne deine Wunschklinik am besten direkt mit dem Antrag. Nach der Bewilligung erhältst du ein Klinikangebot, aus dem du wählst; dank Wunsch- und Wahlrecht fließt dein gut begründeter Wunsch dort ein.
Was zahle ich selbst?
Die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag (ca. 220 Euro für drei Wochen); Kinder unter 18 zahlen nichts. Bei den Fahrkosten fallen 5 bis 10 Euro je Fahrt und Person an.
Finde jetzt deine Wunschklinik
Das Wunsch- und Wahlrecht ist nur so viel wert wie die Klinik, die du kennst. Auf Kurklinikfinder vergleichst du alle Kurkliniken nach Region, Indikation und Alter deiner Kinder – kostenlos und unabhängig. Unsicher, welche zu euch passt? Unsere kostenlose Familien-Vermittlung hilft dir persönlich weiter.
Bei einer anderen Kasse versichert? Hier findest du die passenden Ratgeber: AOK · TK · Barmer · DAK-Gesundheit
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Anspruch, Zuzahlung und Klinikwahl gibt dir die IKK classic.
Quellen
Über den Autor
Matti Lorenzen
Matti Lorenzen ist Mitgründer von Kurklinikfinder und recherchiert seit Jahren Mutter-Kind-, Vater-Kind- und Mütterkurkliniken in Deutschland. Ziel: Familien unabhängig und verständlich zur passenden Kur zu verhelfen.
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